M. Mayerhanser Versicherungsmakler            GmbH & Co. KG

 

Keymanversicherungen

Auch wenn Sie als Unternehmensleiter sich mit Sicherheit nicht gerne mit diesem Thema beschäftigen oder dieses am liebsten gar verdrängen wollen, aber:

Der unerwartete Ausfall der persönlichen Leistungsfähigkeit einer wichtigen Schlüsselperson (Inhaber, Geschäftsführer oder leitende Mitarbeiter mit Kernkompetenzen, Arbeitnehmer in besonderen Positionen oder auch EDV-Beauftragte) in Folge schwerer Erkrankung oder Tod trifft insbesondere mittelständische Unternehmen, wenn diese hierfür nicht vorgesorgt haben, besonders hart.

Diesem plötzlichen Störfall im Unternehmen und den damit verbundenen Konsequenzen für den Betrieb, seine Abläufe und seine Handlungsfähigkeit kann durch eine sogenannte Keyman-Versicherung entgegengewirkt werden. Dies ist eine Absicherungsform, die ein Unternehmen auf das Leben und/oder die Gesundheit einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen abschließt.Eine Absicherung kann über eine reine Risiko-Lebensversicherung erfolgen, die jedoch lediglich im Todesfall der versicherten Person leistet. Insofern empfiehlt sich die Ergänzung des Versicherungsschutzes durch eine sogenannte Dread-Disease-Police (Versicherung gegen schwere Krankheiten), die nach dem Eintritt einer vertraglich definierten Erkrankung, bei bestimmten Operationen oder ggf. auch im Todesfall eine einmalige Kapitalleistung erbringt. Auch Zusatzdeckungen wie beispielsweise die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit werden von der Versicherungswirtschaft angeboten.

Die Leistung aus der Keyman-Police dient dazu, die finanziellen Folgen aufgrund des Ausfalls eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin in einer wichtigen Schlüsselposition zumindest auf ein für das Unternehmen erträgliches Maß zu reduzieren, am besten diese sogar vollkommen aufzufangen. Typische durch den unerwarteten Ausfall einer versicherten Person bedingte Kosten, Verluste oder Einbußen entstehen beispielsweise  

  • für eine zeitnahe Rekrutierung und Einstellung einer adäquaten Ersatzkraft;
  • durch eventuell entgangene Aufträge, welche seitens der Schlüsselperson angebahnt wurden, aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr abgeschlossen werden konnten;
  • für die Fortführung bereits begonnener Aufgaben und Aktionen durch Andere oder für gänzlich ausgefallene Projekte;
  • durch Umsatzrückgänge und für einen eventuell notwendigen Verlustausgleich;
  • für die Schaffung von neuem Liquiditätskapital zum Ausgleich von Kostensteigerungen ohne zusätzliche Belastung der vielleicht gar ausgereizten Kreditlinien;
  • für die Zahlung von Konventionalstrafen, falls verbindliche Liefertermine oder andere Zusagen gegenüber einem Auftraggeber nicht eingehalten werden können.


 
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