Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung
Vom Kraftrad über PKW und Lieferwagen bis hin zur Sattelzugmaschine, vom Einzelfahrzeug bis zur Firmenflotte:
Egal ob Sie als Selbstständiger nur Ihr selbstgenutztes Kraftfahrzeug versichern wollen, Ihr Unternehmen bereits über mehrere Fahrzeuge verfügt für das Sie Versicherungsschutz benötigen oder Sie eine ganze Flotte abzusichern haben – mit den Versicherungsgesellschaften, mit denen ich in der Sparte
Kraftfahrzeugversicherung
in Geschäftsbeziehung stehe, habe ich für jeden Bedarf die richtige Lösung.
Bei allen individuellen Bedürfnissen für verschiedene Fahrzeuge - Eines haben jedoch alle Konzepte und Versicherer gemeinsam: Sie bieten ein umfassendes Bedingungskonzept und nicht nur einen reduzierten Basisschutz und vor allem – im Falle eines Falles - einen kompetenten Schadenservice verbunden mit einer schnellen und unbürokratischen Regulierung.
Folgende Inhalte sollten in einem modernen Kraftfahrt-Versicherungskonzept keinesfalls fehlen:
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Versicherungssumme EUR 100 Mio. pauschal (max. EUR 8 Mio., besser EUR 12 Mio. je geschädigte Person)
- Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen (bei ungenügender Deckung des gegnerischen, ausländischen Kfz)
- Mallorca-Police (Haftpflichtschutz für den Gebrauch von Mietwagen im Ausland)
- Umweltschadensversicherung (mind. EUR 5 Mio. je Versicherungsfall)
evt. auch
- Eigenschadendeckung (Haftpflicht-Sachschadenersatz bei Kollision eigener Firmenfahrzeuge)
- Rabattretter (meist ab Schadenfreiheitsklasse 25) oder Rabattschutz (meist ab SF 4)
Kasko-Versicherung
Teilkasko
- Schäden durch Brand, Explosion, Kurzschluss, Diebstahl, Raub oder Unterschlagung
- Elementarschäden inkl. Lawinenschäden
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Tierbissschäden inkl. Folgeschäden
- Glasbruchschäden
sowie zusätzlich in Vollkasko
- Allgefahrendeckung
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Neuwertentschädigung mind. 12 Monate, besser 24 Monate, nach Erstzulassung
- Kaufwertentschädigung für gebrauchte Kfz mind. 12 Monate, besser 24 Monate, nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer
- Austausch von Schlössern nach Schlüsselverlust oder -diebstahl
- Mitversicherung von Sonderzubehör
- Verzicht auf den Abzug „neu für alt“
- bei geleasten Fahrzeugen: GAP-Deckung (Differenzdeckung zwischen tatsächlichem und kalkuliertem Zeitwert)
evt. auch:
- Erweiterte Eigenschadendeckung (z.B. bei Beschädigung eigener Gebäude durch das versicherte Kfz)
- Rabattretter (meist ab Schadenfreiheitsklasse 25) oder Rabattschutz (meist ab SF 4)
Sinnvoll ist meist auch die Ergänzung der Kfz-Versicherung durch Schutzbriefleistungen (Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl des Fahrzeugs oder evtl. auch bei Erkrankung des Fahrers; z.B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Ersatzteilversand, Weiterfahrt mit Bahn oder Mietwagen, Übernachtung, Fahrzeug- und ggf. Krankenrücktransport u.ä.).
Bei LKW's und Anhängern/Aufliegern sollten auch sogenannte Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden in den Versicherungsschutz integriert werden (hierunter sind bspw. Schäden an der Bremsanlage nach einem Bremsmanöver, Schäden durch verrutschende Ladung, Achsbruch oder die Beschädigung der Zugmaschine durch den sich querstellenden Auflieger zu verstehen).