Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Private Haftpflichtversicherungen

 § 823 Bürgerliches Gesetzbuch                            Schadensersatzpflicht

 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 823 BGB ist in der Bundesrepublik Deutschland die wesentliche Grundlage der für jeden geltenden Verpflichtung, einem Dritten den diesem schuldhaft zugefügten Schaden zu ersetzen. Dieser unbegrenzten Haftung unterliegt man ganz persönlich - unabhängig von Geschlecht, Beruf, sozialem Status oder gar vorhandenem Vermögen – ein Leben lang, rund um die Uhr und somit sowohl in seinem privaten als auch im beruflichen Bereich.
Sofern Sie beruflich selbstständig tätig sind, benötigen Sie zur Absicherung Ihrer sogenannten deliktischen Haftung eine -> Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung , in der auch Ihre privaten Haftpflichtrisiken integriert werden können. Alle Nichtselbstständigen sollten für sich und ggf. ihre Familie unbedingt eine Privat-Haftpflichtversicherung

mit ausreichender Deckungssumme abschließen. Da menschliches Versagen nun mal zu unserem Leben dazugehört und die uns täglich drohenden Haftungsrisiken daher vollkommen unkalkulierbar sind, ist eine private Haftpflichtversicherung der wohl wichtigste Versicherungsschutz überhaupt und somit ein unabdingbares Muss – nicht zuletzt auch aus Verantwortung für unsere Mitmenschen!

Neben einer „normalen“ Privat-Haftpflichtversicherung gibt es je nach Bedarf noch einige zusätzliche versicherbare private Haftpflichtrisiken, wie z.B.: 

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung
  • Wassersport-Haftpflichtversicherung
  • Jagd-Haftpflichtversicherung



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