Private Haftpflichtversicherungen
§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
mit ausreichender Deckungssumme abschließen. Da menschliches Versagen nun mal zu unserem Leben dazugehört und die uns täglich drohenden Haftungsrisiken daher vollkommen unkalkulierbar sind, ist eine private Haftpflichtversicherung der wohl wichtigste Versicherungsschutz überhaupt und somit ein unabdingbares Muss – nicht zuletzt auch aus Verantwortung für unsere Mitmenschen!
Neben einer „normalen“ Privat-Haftpflichtversicherung gibt es je nach Bedarf noch einige zusätzliche versicherbare private Haftpflichtrisiken, wie z.B.:
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Wassersport-Haftpflichtversicherung
- Jagd-Haftpflichtversicherung