M. Mayerhanser Versicherungsmakler            GmbH & Co. KG

 

Wohngebäude- und Hausratversicherungen

Damit Ihr in Erfüllung gegangener Traum von den eigenen vier Wänden nicht plötzlich wie eine Seifenblase platzt, sollten Sie Vorsorge treffen, denn auch Ihr Haus wird von zahlreichen Gefahren bedroht...

Spontan denkt hier sicherlich ein jeder an die wohl größte Gefahr: Feuer. Ein Brand zieht zugegebenermaßen meist auch die höchsten finanziellen Schäden nach sich, dennoch sind auch die anderen Risiken für eine Immobilie in ihrer Auswirkung bei Weitem nicht zu unterschätzen. Gleich ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder Bungalow, Stein-, Fachwerk- oder Fertighaus – sie alle sind gerade in unserem Zeitalter immer heftigerer Stürme oder häufiger vorkommender Überschwemmungen und anderer Naturkatastrophen, auch in bislang unbedenklichen Regionen zunehmend gefährdet. Einschlägige Medienberichte häufen sich, Stimmen nach entsprechenden Pflichtversicherungen werden immer lauter, da die ohnehin bereits hochverschuldete Bundesrepublik nicht immer dann finanziell einspringen kann, wenn ein ganzer Landstrich von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurde und die betroffenen Immobilien nicht oder nicht ausreichend versichert waren. Es ist also Eigenverantwortung in zunehmendem Maße gefordert, um sich seine geschaffenen Werte langfristig zu erhalten.

Stürme und Naturkatastrophen machen vor keinem Haus halt, sei es noch so massiv: Wenn ein Gewittersturm durch eine ganze Region zieht, dann sind dort meist alle Immobilien mehr oder weniger betroffen. Ebenso ist der Sachsubstanzschaden nach einem gebrochenen Leitungswasserrohr oftmals nicht unerheblich.
Insofern wäre es geradezu nachlässig, sich bei einer Immobilie – egal ob selbstgenutzt oder vermietet - nur darauf zu beschränken, das Brand- und Explosionsrisiko zu versichern. Vielmehr sollte eine sinnvolle 
Wohngebäudeversicherungalle das versicherte Objekt bedrohende Gefahren abdecken; zur Wahl stehen:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (einschl. Schäden durch Überspannung)
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • sonstige Elementarschäden (Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)

Darüber hinaus können optional – je nach Anbieter - auch noch folgende Schäden versichert werden:

  • Vandalismus- und Graffitischäden
  • Innere Unruhen, Streik, Fahrzeuganprall, Überschallknall
  • Frost- und Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstückes
  • Schäden an haustechnischen Anlagen durch unvorhersehbare Zerstörung oder Beschädigung (z.B. durch einen Bedienungsfehler)
  • Schäden durch sonstige Gefahren (Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Ursachen aller Art) – All-Risk-Deckung!
  • Glasschäden

Neben einer exakt ermittelten Versicherungssumme, die sodann entsprechend den jährlichen Baupreisentwicklungen dynamisch angepasst wird, um stets ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist vor allem darauf Wert zu legen, dass auch sogenannte Nebenkosten in ausreichender Höhe versichert sind; hierunter versteht man insbesondere:

  • Aufwendungen zur Schadenermittlung und -feststellung sowie Abwendung und Minderung des Schadens
  • Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Schadenfall
  • Sachverständigenkosten
  • Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen, behördlicher Auflagen oder Modernisierungsmaßnahmen


Zur Abrundung des Versicherungsschutzes rund um Ihre Immobilie sollte auch eine sogenannte Mietverlustversicherung nicht fehlen – hierdurch wird nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall der sich aus dem vereinbarten Mietentgelt sowie den Betriebskosten zusammensetzende Betrag übernommen, wenn Mieter von Räumen gesetzlich berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Ebenso wird auch ggf. der Nutzungsausfall übernommen, wenn Sie die Räume selbst nutzen, diese nach einem Schadenfall unbenutzbar geworden sind und eine Beschränkung auf einen etwa verbliebenen Teil der Räume nicht zumutbar ist. Der Mietverlust oder Nutzungsausfall wird solange bezahlt, bis die Räume wieder benutzbar sind, längstens jedoch bis zum Ende des im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraums.

Sofern Ihr Traum noch nicht Wirklichkeit geworden sein sollte, aber in Kürze entstehen wird: Üblicherweise beinhalten alle Konzepte eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung für Neubauten bis zur Bezugsfertigkeit; zusätzlich empfiehlt es sich während der Bauphase eine sogenannte Bauleistungsversicherung abzuschließen, die sich auf nicht vorhersehbare Schäden an allen Bauleistungen, Baustoffen, einzubauenden Einrichtungsgegenständen sowie Außenanlagen erstreckt.

Leider ist nach einem der bislang in diesem Kapitel geschilderten Schadenereignisse meist nicht nur die schützende Hülle selbst, sondern auch die sich darin befindliche Einrichtung, also der Hausrat, betroffen. Hierzu zählt: 

  • Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Bilder und sonstige Dekorationsgegenstände, Bücher, Geschirr, auch: Gartenmöbel)
  • Textilien, Schuhe (z.B. Kleidung, Wäsche, Gardinen)
  • Elektronische Geräte (z.B. Fernseher, Musikanlagen, Computer, Foto- und Videokameras)
  • Wertsachen (z.B. Bargeld, Kunstgegenstände, Schmuck und sonstige Sachen aus Gold, Silber oder Platin)
  • Werkzeuge und Arbeitsgeräte (z.B. Bohrmaschine, Staubsauger, Wasch- oder Nähmaschine, Rasenmäher)
  • Sportgeräte, Hobby- oder Freizeitgegenstände (z.B. Tennis- oder Golfausrüstung, Fahrräder, Ski, Snow- oder Surfboards) 

All diese Sachen sind durch eine
Hausratversicherung
gegen die Gefahren

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (einschl. Schäden durch Überspannung)
  • Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • sonstige Elementarschäden

versicherbar. 

Sie ersetzt bei Verlust oder Beschädigung den Neuwert Ihrer Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenstände. Die Findung der richtigen Versicherungssumme wird Ihnen hierbei von der Versicherungswirtschaft erleichtert, in dem sie meist einen Betrag von EUR 650,00 bis EUR 700,00 je m² Wohnfläche als geeigneten Wert ansetzt; diese Methode hat zudem den Vorteil, dass die Versicherer hierbei auch bei nicht dem tatsächlich vorhandenen Versicherungswert entsprechender Versicherungssumme auf die Anrechnung einer sogenannten Unterversicherung verzichten, d.h. bis zu der sich durch diese Berechnungsformel ergebenden Summe, genießen Sie in jedem Fall uneingeschränkten Neuwert-Versicherungsschutz. Aber natürlich auch nur bis zu diesem Betrag – sollte Ihr Hausrat also höherwertiger sein, empfiehlt es sich selbstverständlich, die korrekt ermittelte Versicherungssumme anzusetzen, um selbst im Falle eines Totalschadens ausreichend versichert zu sein. Auch die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer Begrenzung von meist 20 – 30% der Versicherungssumme – eine erforderliche Anhebung ist aber durch besondere Vereinbarung ebenso möglich. 

Modernste Versicherungskonzepte bieten darüber hinaus zahlreiche Erweiterungen: Angefangen bei dem äußerst wichtigen Verzicht auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit, über Seng-, Rauch, Ruß- und Nutzwärmeschäden, den einfachen Diebstahl von Sachen auf dem Versicherungsgrundstück oder während eines Krankenhausaufenthalts, den Diebstahl von Sachen durch einen Kfz-Aufbruch oder über Schäden an Kühl- oder Gefriergut bis hin zum Fahrraddiebstahl zu jeder Tages- oder Nachtzeit oder sogar dem Trickdiebstahl.

Ebenso werden heutzutage bereits All-Risk-Hausratdeckungen angeboten und spezielle Deckungen für hochwertigen Hausrat mit vielen Wertsachen sowie für teure Kunstgegenstände oder -sammlungen.
Über Umfang und Vorteile einer solchen Versicherung können Sie sich z.B. in einem Produktvideo informieren, welches Sie hier aufrufen können. 


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