Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Gewerbliche Rechtsschutzversicherungen

Sie führen ein Unternehmen mit einigen Angestellten?
Auf Ihr Unternehmen und auch auf Sie selbst sind mehrere Kraftfahrzeuge zugelassen?
Die Betriebsgebäude oder -räume Ihrer Firma sind gemietet oder gepachtet? 

Dann sind diverse Rechtsstreitigkeiten gewissermaßen unvermeidbar und eine entsprechende Absicherung, um die dabei entstehenden Kosten zu minimieren, durchaus einer näheren Betrachtung wert!   

Egal, ob

  • Sie eine/n Mitarbeiter/in kündigen und Sie deshalb einen Arbeitsgerichtsprozess führen müssen;   
  • eines Ihrer Fahrzeuge unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der Unfallgegner aber jegliche Schuld bestreitet;   
  • Ihr Vermieter eine in Ihren Augen ungerechtfertigte Mieterhöhung durchsetzen und notwendige Reparaturen aber nicht durchführen möchte oder die Abrechnung der Nebenkosten zu hoch ausfällt; 

in all' diesen und noch zahlreichen weiteren Fällen benötigen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie bestmöglich betreut und Ihnen hilft, Ihre Interessen durchzusetzen, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits am Ende als Gewinner dastehen. Zudem sollte dieser Rechtsstreit für Sie kein finanzielles Risiko darstellen, kurz: Sie brauchen eine
Rechtsschutz-Versicherung
Ein moderner Rechtsschutzversicherer ist inzwischen kein reiner Kostenerstatter mehr – vielmehr verstehen sich die Gesellschaften heute mehr als Dienstleister in Rechtsangelegenheiten; dies bedeutet, im Falle einer unklaren Rechtslage erfahren Sie einen umfassenden Beratungs- und Leistungsservice: Sie können als Kunde einer Versicherungsgesellschaft bereits zu Beginn eines potentiellen Rechtsstreits das richtige Vorgehen mit einem kompetenten Juristen telefonisch abstimmen und ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Mancher Streit kann dadurch noch beigelegt werden, bevor er eskaliert – falls nicht, sind Sie zumindest über Ihre rechtliche Situation bereits vorinformiert und können sodann einen versierten Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Wahrung Ihrer Interessen mandatieren. Dessen Gebühren werden im gesetzlichen Rahmen gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ebenso wie eventuell entstehende Gerichtskosten von dem Rechtsschutzversicherer übernommen, so dass Ihnen im Normalfall keine zusätzlichen Kosten entstehen. 

Erwähnenswert ist noch, dass die meisten Rechtsschutzversicherer zwischenzeitlich Ihren Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung sowohl in allen versicherten als auch in nicht versicherten  Lebensbereichen anbieten.      
Es besteht die Möglichkeit einen reinen Firmen-Rechtsschutz oder nur einen Verkehrs-Rechtsschutz einzurichten; Sie können diese aber auch zusammenfassen oder mit einem sogenannten Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ergänzen. Um keinen Risikobereich ungedeckt zu lassen, ist aber eine Kombination aller Rechtsschutzarten in einem Vertrag zu bevorzugen, welche im Vergleich der Kosten einzelner Bausteine zudem auch günstiger wäre. Dieser könnte des Weiteren auch noch mit dem für Sie als Unternehmer wichtigen Spezial-Straf-Rechtsschutz  (→ sh. dort) komplettiert werden. 
Die Bausteine eines solchen Rechtsschutzpakets, das als weiteren Vorteil auch den privaten Rechtsschutz der Geschäftsleitungsmitglieder beinhaltet, umfassen folgende Bereiche: 

  • Beruf: Firmen-Rechtsschutz bzw. Berufs-Rechtsschutz für den selbstständigen beruflichen Bereich*     
  • Privat: Privat-Rechtsschutz für den/die Inhaber bzw. die Geschäftsleitungsmitglieder und dessen/deren Familie/n (mit Berufs-Rechtsschutz für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten); volljährige unverheiratete Kinder sind i.d.R. jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.      
  • Verkehr: Rechtsschutz als Eigentümer oder Halter aller auf das versicherte Unternehmen sowie auf die im privaten Bereich versicherten Personen (oder deren minderjährige Kinder) zugelassenen Kraftfahrzeuge     
  • Wohnung / Grundstück: Rechtsschutz als Eigentümer oder Mieter von selbstgenutzten Gewerberäumen sowie selbstgenutzter Wohneinheiten in Deutschland 

Versichert sind üblicherweise folgende Leistungsarten:     

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Unfall);    
  • Arbeits-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z.B. Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen)*;   
  • *Mit einem sogenannten Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Unternehmen können sich juristische Personen im Übrigen auch gegen Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen mit ihren gesetzlichen Vertretern versichern.  
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich (für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens, z.B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen) Hinweis: Rechtsschutz im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten (z.B. bei Honorarforderungen oder Kaufverträgen) wird normalerweise nur wenigen Berufsgruppen (i.d.R. Ärzte, Architekten, Landwirte, Steuerberater) angeboten und dies meist nur für gerichtliche Auseinandersetzungen;      
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (bei Auseinandersetzungen um Einkommen-, Kfz- oder Grundsteuer);    
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. Erwerbs-/Berufsunfähigkeit);   
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz im privaten Bereich (bei Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten, z.B. wegen Wehr-/Ersatzdienst, Kindergartenplatz);   
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in  Verkehrssachen (für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z.B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis);   
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz;   
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für den privaten Bereich, die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Kfz (für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben);    
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (nach einer Erbschaft, bei Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht);   
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten;   
  • Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers und der im privaten Bereich versicherten Personen (bei Streitigkeiten aus Verträgen rund ums Fahrzeug, z.B. Kauf, Finanzierung, Reparatur);

optional:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die vom Versicherungsnehmer selbstgenutzten Gewerbeeinheiten sowie die von den im privaten Bereich versicherten Personen selbstgenutzten Wohneinheiten in Deutschland (für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, z.B. Mieterhöhung, Kündigung, Räumungsklage);     
  • beruflicher Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (= nicht berufsspezifische Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten) und betriebliche Versicherungsverträge;     
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit). 

Die  Versicherungssummen für diesen Rechtsschutz variieren je nach Anbieter und Leistungspaket zwischen  EUR 300.000,00 und einer  unbegrenzten Summe je Rechtsschutzfall; die für weltweiten Versicherungsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas bis zu einer vereinbarten Dauer sowie für Internetverträge ist meist auf EUR 30.000,00 bis EUR 100.000,00 begrenzt. Zusätzlich werden für Strafkautionen je nach Anbieter zwischen  EUR 100.000,00 und einer  unbegrenzten Höhe, im weltweiten Versicherungsschutz jedoch meist nur EUR 100.000,00, als Darlehen bereitgestellt. 

Höchstvorsorglich möchte ich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass Anspruch auf Rechtsschutz nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles in den meisten Fällen von dem Zeitpunkt an besteht, in dem der Versicherungsnehmer oder ein Anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. Die Voraussetzungen hierfür müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein. Für manche Leistungsarten besteht darüber hinaus Versicherungsschutz allerdings erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Diese Wartezeit findet jedoch dann wiederum keine Anwendung, wenn die betroffene Leistungsart bereits durch einen unmittelbar vorausgegangenen Versicherungsvertrag versichert war.
   
Im Steuer-Rechtsschutz besteht kein Rechtsschutz, wenn die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zu Grunde liegende Steuer- oder Abgabenfestsetzung vor dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn eingetreten sind oder eingetreten sein sollen. 
Neben den beschriebenen Leistungsarten und Rechtsschutzpaketen sind noch einige weitere individuelle Zusatzvereinbarungen und Kombinationen möglich, deren Darstellung den Rahmen dieses Kapitels jedoch sprengen würde. 

  
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