Patent- und Markenrechtsschutzversicherungen
Sie haben ein Patent beim Deutschen Patent & Markenamt angemeldet und fürchten, dass Sie mögliche damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten nicht finanzieren können?
Sie sind der Ansicht, dass von Ihnen angemeldete Geschmacksmuster von einem Wettbewerber widerrechtlich verletzt wurden?
Dann sollten Sie dieses Kapitel lesen, denn eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen hierbei nicht weiter:
Hier möchte ich kurz ein außergewöhnliches und absolut einzigartiges Rechtsschutzprodukt vorstellen, das von Erfindern und Patentinhabern jahrelang vergeblich gefordert wurde, nunmehr aber seit Anfang des Jahres 2008 von einer hierauf spezialisierten Versicherungsgesellschaft exklusiv angeboten wird: Der
Patentrechtsschutz für Erfinder und Markeninhaber
Dieser Rechtsschutz ist sowohl für Privatpersonen als auch für kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeitern möglich.
Versichert ist hierdurch die gerichtliche Abwehr und optional auch die Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunfterteilungsansprüchen in den Bereichen
- Patentrecht
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Gebrauchsmusterrecht
Als Versicherungssumme steht ein Betrag von EUR 100.000,00 je Rechtsschutzfall zur Verfügung, der vertragliche Selbstbehalt je Rechtsschutzfall wird in verschiedenen Varianten angeboten.
In dem europaweit gültigen Rechtsschutz werden die Gebühren für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erstattet; zusätzlich übernimmt der Versicherer auch die Kosten für einen beigeordneten Patentanwalt.