Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Gebäudeversicherungen

Immobilien stellen zumeist einen hohen Wert dar und werden bekanntlich von zahlreichen Gefahren bedroht, die die Werthaltigkeit des Objektes empfindlich beeinträchtigen können.

Spontan denkt hier sicherlich ein jeder an die wohl größte Gefahr:   Feuer    . Ein Brand zieht zugegebenermaßen meist auch die höchsten finanziellen Schäden nach sich, dennoch sind auch die anderen Risiken für eine Immobilie in ihrer Auswirkung bei Weitem nicht zu unterschätzen. Gleich ob Fabrikations- oder Bürogebäude – sie alle sind gerade in unserem Zeitalter immer heftigerer Stürme oder häufiger vorkommender Überschwemmungen und anderer Naturkatastrophen, auch in bislang unbedenklichen Regionen zunehmend gefährdet. Einschlägige Medienberichte häufen sich, Stimmen nach entsprechenden Pflichtversicherungen werden immer lauter, da die ohnehin bereits hochverschuldete Bundesrepublik nicht immer dann finanziell einspringen kann, wenn ein ganzer Landstrich von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurde und die betroffenen Immobilien nicht oder nicht ausreichend versichert waren. Es ist also Eigenverantwortung in zunehmendem Maße gefordert, um sich seine geschaffenen Werte langfristig zu erhalten.     Stürme und Naturkatastrophen    machen auch vor gewerblich genutzten Gebäuden nicht halt: Wenn ein Gewittersturm durch eine ganze Region zieht, dann sind eben nicht nur Wohngebäude, sondern gleichermaßen auch Büro- und Geschäftsgebäude, Lager- oder Fabrikhallen betroffen. Ebenso ist der Sachsubstanzschaden nach einem gebrochenen Leitungswasserrohr in einem Privathaus ähnlich dem in einer Gewerbeimmobilie.     Natürlich ist die Gefahr eines Brandes in einem Einkaufszentrum mit verschiedenen Gastronomiebetrieben mit Sicherheit größer als in einer Reihenhaussiedlung, die Wahrscheinlichkeit einer Explosion in einer zu Fabrikationszwecken genutzten Halle höher als in einem Einfamilienhaus, dennoch wäre es nachlässig, sich gerade auch bei Gewerbeimmobilien nur darauf zu beschränken, das Brand- und Explosionsrisiko zu versichern. Vielmehr sollte eine sinnvolle 

Gebäudeversicherung 

alle das versicherte Objekt bedrohende Gefahren abdecken; zur Wahl stehen:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (einschl. Schäden durch Überspannung)   
  • Leitungswasser / Sprinklerleckage    
  • Sturm und Hagel   
  • sonstige Elementarschäden (Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)

Darüber hinaus können optional auch noch folgende Schäden versichert werden:  

  • Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen    
  • Schäden durch unbenannte Gefahren  (unvorhergesehene nachteilige Veränderung der Sachsubstanz des versicherten Gebäudes durch andere, als die vorgenannten Gefahren)     
  • Schäden an haustechnischen Anlagen  durch unvorhersehbare Zerstörung oder Beschädigung (z.B. durch einen Bedienungsfehler)     
  • Glasschäden

Neben einer exakt ermittelten Versicherungssumme, die sodann entsprechend den jährlichen Baupreisentwicklungen dynamisch angepasst wird, um stets ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist vor allem darauf Wert zu legen, dass auch sogenannte Nebenkosten in ausreichender Höhe versichert sind; hierunter versteht man insbesondere:  

  • Aufwendungen zur Schadenermittlung und -feststellung sowie Abwendung und Minderung des Schadens
  • Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten     
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Schadenfall   
  • Sachverständigenkosten   
  • Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen   
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen, behördlicher Auflagen oder Modernisierungsmaßnahmen

Zur Abrundung des Versicherungsschutzes rund um Ihre Immobilie sollte auch eine sogenannte Mietverlustversicherung  nicht fehlen – hierdurch wird nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall der sich aus dem vereinbarten Mietentgelt sowie den Betriebskosten zusammensetzende Betrag übernommen, wenn Mieter von Räumen gesetzlich berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Ebenso wird auch ggf. der Nutzungsausfall übernommen, wenn Sie die Räume selbst nutzen, diese nach einem Schadenfall unbenutzbar geworden sind und eine Beschränkung auf einen etwa verbliebenen Teil der Räume nicht zumutbar ist. Der Mietverlust oder Nutzungsausfall wird solange bezahlt, bis die Räume wieder benutzbar sind, längstens jedoch bis zum Ende des im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraums.


  
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