M. Mayerhanser Versicherungsmakler            GmbH & Co. KG

 

Gewerbliche und industrielle Sachversicherungen

Wenn ein Gebäude von einem Schaden betroffen ist, wird meist auch dessen Inhalt in Mitleidenschaft gezogen. Betriebseinrichtungen und Vorräte sind aber darüber hinaus aber auch noch von anderen Gefahren bedroht... 

Prinzipiell ist für den Inhalt eines Gebäudes zunächst annähernd das gleiche Gefahrenpotential anzunehmen, wie für das Gebäude selbst (→ sh.Gebäudeversicherung),jedoch können kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen sowie Warenvorräte nicht nur durch einen Brand, einen Leitungswasserschaden, einen Sturm oder durch sonstige Elementarereignisse beschädigt oder zerstört werden; sie könnten zudem nach einem Einbruch in die Betriebsgebäude entwendet oder vielleicht auch nur durch Vandalismus in den Betriebsräumen beschädigt werden. Insofern sollte ein sinnvoller Versicherungsschutz sämtliche Gefahren umfassen, die Einrichtungen und Warenvorräte eines Betriebes bedrohen; möglich sind:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (einschl. Schäden durch Überspannung)   
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus / Beraubung   
  • Leitungswasser / Sprinklerleckage    
  • Sturm und Hagel   
  • sonstige Elementarschäden (Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)     
  • Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen   
  • Schäden durch unbenannte Gefahren (unvorhergesehene nachteilige Veränderung der Sachsubstanz der versicherten Sachen durch andere, als die vorgenannten Gefahren) 

Neben einer möglichst exakt ermittelten Versicherungssumme, die sodann entsprechend eines vom Statistischen Bundesamt jährlich ermittelten Preisentwicklungsindexes angepasst wird, um stets ausreichenden Neuwert-Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist auch in der Inhaltsversicherung vor allem darauf Wert zu legen, dass sogenannte Nebenkosten ebenso in ausreichender Höhe versichert sind; hierunter versteht man insbesondere:     

  • Aufwendungen zur Schadenermittlung und -feststellung sowie Abwendung und Minderung des Schadens       
  • Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten       
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Schadenfall   
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und sonstige Datenträger   
  • Sachverständigenkosten   
  • Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen   
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen, Technologiefortschritts oder behördlicher Auflagen   
  • Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch   
  • Kosten für die Wiederherstellung von Mustern, Anschauungsmodellen, Prototypen oder Ausstellungsstücken   
  • ggf. an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Sachen
  • ggf. Sachen im Freien 

 

Zur Abrundung des Versicherungsschutzes sollte ein weiterer wesentlicher Baustein zur Erhaltung der Wirtschaftskraft und letztlich sogar der Existenz des versicherten Betriebes nicht fehlen: 

Die sogenannte 
Ertragsausfall-Versicherung    Vormals wurde dieser oft unterschätzte Versicherungsschutz auch Betriebsunterbrechungs-Versicherung genannt. Durch sie sind die fortlaufenden Kosten sowie der entgangene Gewinn während der Dauer einer Unterbrechung der normalen Betriebstätigkeit infolge eines der vorgenannten und versicherten Sachschadenereignisse versichert – und dieser Unterbrechungsschaden ist in vielen Fällen deutlich höher als der vorausgegangene Sachschaden selbst!   

   
Die Ertragsausfall-Versicherung wird bei kleineren Betrieben meist in einer pauschalierten Form angeboten; in der Praxis bedeutet dies, dass die für Betriebseinrichtungen und Warenvorräte vereinbarte Versicherungssumme in gleicher Höhe auch für den Unterbrechungsschaden zur Verfügung steht. Die Haftzeit, also der Zeitraum einer Unterbrechung, für den längstens entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten von dem Versicherer übernommen werden, beträgt hierbei normalerweise 12 Monate. Bei einem erkennbaren darüber hinaus gehenden Bedarf ist auch ein individueller Versicherungsschutz - meist mittlere BU-Versicherung genannt - mit höherer Versicherungssumme und ggf. auch längerer Haftzeit möglich.
  
Für größere und industrielle Betriebe wird die Ertragsausfall-Versicherung ohnehin nur in einer konkret dem Bedarf angepassten Form angeboten. Hierbei wird die Versicherungssumme entsprechend den konkreten Bilanzzahlen ermittelt und somit die jeweils erforderlichen Summen für die einzelnen versicherten Positionen angesetzt, diese sind:


  • Betriebsgewinn (Gewinn aus dem Umsatz hergestellter Erzeugnisse, gehandelter Waren oder der Gewinn aus Dienstleistungen)      
  • Kosten einschl. Gehälter, Löhne, Provisionen (jedoch ohne Aufwendungen für bezogene Waren oder Leistungen, für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Umsatz- oder Verbrauchssteuern, Zölle und Frachtkosten) 

Gewinn wird nur ersetzt soweit dieser durch die Betriebsunterbrechung- oder beeinträchtigung während der vereinbarten Haftzeit nicht erwirtschaftet werden kann; der Weiteraufwand der Kosten muss rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sein und wird auch nur ersetzt soweit dieser ohne den Schadenfall auch erwirtschaftet worden wäre. Über die übliche Haftzeit von 12 Monaten hinaus können je nach Bedarf - also für die voraussichtliche Dauer der Wiederherstellung der Betriebsgebäude und ihrer Einrichtungen sowie bis zur Wiederaufnahme der normalen betrieblichen Tätigkeit – Haftzeiten bis zu 36 Monaten vereinbart werden.     
Fazit: Wie bei der Sachversicherung im Prinzip die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der versicherten Sachsubstanz vor Eintritt eines Schadenfalles versichert ist, soll durch den Versicherungsschutz der Ertragsausfall-Versicherung ebenfalls der finanzielle Zustand eines Betriebes gewährleistet werden, der auch ohne Eintritt des Schadens gegeben wäre. Nur durch eine sinnvolle Kombination beider Versicherungssparten kann die Existenz und die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens auch nach Eintritt eines kapitalen Sachschadenereignisses wirksam gesichert werden!        
Sämtliche in diesem Kapitel genannten Bestandteile einer bedarfsorientierten Absicherung aller Sach- und Ausfallrisiken für Ihren Betrieb werden von den Versicherungsgesellschaften üblicherweise in einer Versicherungspolice geboten; bei größeren Unternehmen bzw. bei einem individuell gestalteten Versicherungsschutz wird jedoch Sach- und Ertragsausfall-Versicherung zumeist getrennt – sollte Ihr Unternehmen darüber hinaus auch international tätig sein, besteht zudem die Möglichkeit, diesen für die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft als optimal erachteten Versicherungsumfang auch deren ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Rahmen einer     Summen- und Konditionsdifferenzdeckung im Anschluss an bestehende lokale Policen zu bieten. Manche Versicherer stellen auch der gesamten Unternehmensgruppe weltweit einheitlichen Versicherungsschutz im Rahmen eines sogenannten     internationalen Programms zur Verfügung. 

 

 
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