Transportversicherungen
Die von Ihnen produzierten Waren sollten zweckmäßigerweise auch unversehrt bei Ihren Kunden ankommen. Egal ob Sie diese per LKW, Bahn, Flugzeug oder Schiff versenden – Güter sind, sobald sie Ihr Betriebsgelände verlassen haben, zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Und wie immer stellt sich dann im Falle eines Falles die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufzukommen hat...
Möglichkeiten, wie Ihre Waren auf Transportwegen beschädigt oder zerstört werden, gibt es denkbar viele. Angefangen vom Verkehrsunfall (wer hat noch nicht schon einmal einen umgestürzten LKW gesehen?) über Brand und Diebstahl bis hin zum Schiffsunglück oder Flugzeugabsturz – damit verbundene menschliche Schicksale einmal außer Acht gelassen: die transportierten Güter werden dabei in der Regel zumindest schwer beschädigt, eventuell sogar unbrauchbar oder bleiben für immer verschwunden.
Wenn Sie Ihre Waren mit eigenen Verkehrsmitteln transportieren, dann können Sie das finanzielle Risiko aus Verlust oder Beschädigung durch eine entsprechende
Transport-Versicherung (Warenversicherung)
kontrollieren.
Aber auch, wenn Sie den Versand Ihrer Waren in die Hände eines Transportunternehmens oder Spediteurs legen, sollten Sie wissen, dass Ihnen hierdurch nicht jegliches Risiko abgenommen wird, denn die Haftung des Spediteurs und des Frachtführers ist selbst bei von diesen zu verantwortenden Schäden durch gesetzliche Bestimmungen begrenzt. Jedoch sind diese wiederum gesetzlich verpflichtet, Sie auf die gegebene Haftungsbeschränkung hinzuweisen und Ihnen zur Absicherung des über die Höchsthaftungsgrenze hinausgehenden Schadens einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten. Sie haben dann die Möglichkeit, hiervon Gebrauch zu machen oder aber Ihre Güter selbst durch eine Warenversicherung auf dem Transportwege zu versichern.
Der Versicherungsschutz einer Transport-Versicherung umfasst den Verlust oder die Beschädigung von Gütern aller Art während der gesamten Reise mit fremden oder eigenen Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Binnen- und Seeschiffen, per Post oder Kurierdienst. Umladungen und transportbedingte Zwischenlagerungen sind hierbei mitversichert.
Es besteht die Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Deckungsformen zu wählen; der sogenannten
- Vollen Deckung (Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, wobei lediglich einige ausdrücklich genannte Gefahren und Schäden ausgeschlossen sind).
oder der
- Eingeschränkten Deckung (Der Versicherer leistet bei dieser Deckungsform nur dann Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter aufgrund folgender Ereignisse: Strandungsfall wie z.B. Grundberührung, Kentern, Sinken, Scheitern des Schiffes, Unfall mit anderen Fahrzeugen oder Sachen, Unfall eines die Güter befördernden anderenTransportmittels; Einsturz von Lagergebäuden; Feuer und Naturkatastrophen, Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter, Aufopferung der Güter).
Aber auch Güter, die Sie nicht direkt zu Ihren Abnehmern transportieren (lassen), sondern die lediglich für eigene Geschäftszwecke mit eigenen Fahrzeugen transportiert werden, sind gefährdet. Zur Absicherung dieses Risikos dient die sogenannte
Werkverkehrs-Versicherung
Ein derartiger – zur Sparte der Transport-Versicherungen gehörender - Versicherungsschutz umfasst Bezüge und Versendungen im Bereich des Werkverkehrs, d.h. versichert ist Ihre Handelsware einschließlich ihrer handelsüblichen Verpackung während der Beförderung im Werkverkehr innerhalb Deutschlands. Werkverkehr im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen liegt dann vor, wenn für Ihre wirtschaftlichen Zwecke mit eigenen (auch geleasten) Fahrzeugen Güter zu Ihrem Unternehmen herangeschafft, von diesem fortgeschafft oder innerhalb des Unternehmens bewegt werden.
Die Versicherung umfasst Verlust und Beschädigung der versicherten Güter, verursacht durch
- Unfall des Fahrzeuges und/oder des Anhängers; Elementarereignisse;
- Brand, Blitzschlag, Explosion jeder Art;
- Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug;
- Vandalismus, d.h. vorsätzliche Beschädigung nach dem Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug durch betriebsfremde Personen; (unter bestimmten Voraussetzungen) Diebstahl des ganzen Fahrzeuges und/oder Anhängers;
- Diebstahl ganzer Kolli;
- Raub, räuberische Erpressung;
- Unterschlagung des ganzen Fahrzeuges und/oder Anhängers.
Beschädigungen der versicherten Güter ausschließlich während der Be- und Entladung des Fahrzeuges und/oder Anhängers sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Güter zu Messen und Ausstellungen herangeschafft oder von diesen fortgeschafft werden. Für die Teilnahme an Ausstellungen und Messen ist aber zudem ein separater Versicherungsschutz für die Dauer dieser Veranstaltungen einschließlich des Auf- und Abbaus möglich.