Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Vertrauensschadenversicherungen

Zahlreiche Studien haben sich in den vergangenen Jahren mit der oftmals verkannten Gefahr „Wirtschaftskriminalität“ befasst. Immerhin betrachten mehr als 80% der befragten mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab EUR 1,0 Mio. wirtschaftskriminelle Handlungen als ernsthaftes Problem mit zunehmender Bedeutung – und das zu Recht:

Das Bundeskriminalamt beziffert den durch Internet- und Wirtschaftskriminalität verursachten Gesamtschaden der deutschen Wirtschaft auf rund vier Milliarden Euro.
Die Studien ergaben ebenso, dass derartige Schäden bei allen Unternehmen, unabhängig von Branche oder Umsatzvolumen, eintreten. Gerade aber kleine und mittelständische Unternehmen sind zumeist der irrigen Ansicht, ihr Betrieb sei weniger anfällig für Wirtschaftskriminalität als Großunternehmen, jedoch entfällt fast die Hälfte des Gesamtschadens auf Betriebe mit einem Umsatz zwischen einer und zehn Millionen Euro. Nebenbei bemerkt hält sich die prozentuale Verteilung der Wirtschaftskriminalität interner sowie externer Täter in etwa die Waage.

Interessant ist allerdings die Risikoeinschätzung der deutschen Unternehmen hinsichtlich intern verursachter Schäden, denn aus Sicht der Befragten stellen leitende Angestellte und das mittlere Management das größte Gefahrenpotential dar, gefolgt von sonstigen Angestellten und Fachkräften sowie Geschäftsführung und Vorstand der Unternehmen.

Die Realität sieht jedoch ganz anders aus:
Mehr als zwei Drittel der durch Wirtschaftskriminalität eigener Mitarbeiter verursachten Schäden entfallen auf sonstige Angestellte und Fachkräfte, etwas mehr als 20% auf die leitenden Angestellten und das mittlere Management, jedoch nur verschwindend geringe Anteile auf die Geschäftsführung. Somit stimmt die Risikoeinschätzung zwar bei von Vorständen und Geschäftsführern begangenen Delikten, liegt aber gerade beim Großteil der entstandenen Schäden vollkommen falsch. 
Ähnlich verhält es sich mit der Einschätzung des Gefahrenpotentials durch externe Personen:
Vorrangig befürchtet werden von den Befragten Schädigungen durch externe Dienstleister und Lieferanten und am wenigsten durch Kunden und Mandanten. Gerade jedoch der letztgenannte Personenkreis stellt die mit Abstand größte Tätergruppe dar; Schäden, verursacht durch wirtschaftskriminelle Handlungen externer Dienstleister und Lieferanten sind in der Realität nahezu nicht messbar.

Grundsätzlich ist also den meisten Unternehmen das Risiko des Vertrauensmissbrauchs durch Mitarbeiter sowie eine mögliche Schädigung durch externe Dritte durchaus bewusst, viele halten dies im eigenen Betrieb allerdings für weniger wahrscheinlich. Knapp ein Drittel der befragten Unternehmer ist der Ansicht, dass sie bisher nicht von Wirtschaftskriminalität betroffen sind und haben keinen Schaden festgestellt, ein weiteres Drittel wurde aber in den letzten 12 Monaten Opfer einer solchen Straftat, der Rest hegt zwar durchaus den Verdacht geschädigt worden zu sein, konnte aber noch keinen konkreten Schaden ermitteln. Somit bleibt festzuhalten, dass doch die überwiegende Anzahl deutscher Unternehmen durch Wirtschaftskriminalität geschädigt wurden oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft geschädigt werden könnten. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass nicht nur der finanzielle Schaden, sondern eventuell auch eine mit der Straftat verbundene Rufschädigung des betroffenen Unternehmens eine Rolle spielen könnte. 

Leider ist gerade im Mittelstand die Aufdeckung der Schadenfälle immer noch viel zu oft zufälliger Natur:
So werden nur knapp 50% der wirtschaftskriminellen Straftaten aufgeklärt, was durchaus im Einklang mit der Einschätzung der befragten Unternehmen steht.

Klassische Vermögensschädigungen wie Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung sowie Untreue stellen zwar nach wie vor die am häufigsten vorkommenden Delikte dar, aber auch Geldwäsche sowie die Fälschung von Jahresabschlüssen bzw. sonstigen Finanzinformationen haben durchaus zugenommen. Sprunghaft angestiegen ist nach Angabe der befragten Unternehmen jedoch insbesondere die Internetkriminalität.

Der typische Wirtschaftskriminelle ist zumeist männlich, überdurchschnittlich gut gebildet und etwa 40 Jahre alt und zudem in der Regel nicht vorbestraft. Im Falle eines internen Täters ist er meist schon mehr als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt. 

Die von den Tätern genannten Gründe für ihre Straftaten sind vielfältig:

  • Knapp die Hälfte der ertappten Täter hat ein aufwändiger Lebensstil zu ihrer Tat veranlasst;
  • Persönliche oder private Umstände, wie z.B. Überschuldung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit eines Familienmitglieds, stellen bei der verbleibenden Gruppe oftmals das Motiv dar.
  • Eines haben jedoch nahezu alle Täter gemeinsam:
  • Es mangelt ihnen an einem unzureichenden Werte- und Unrechtsbewusstsein! 

Schutz gegen die durch Wirtschaftskriminalität verursachten Schäden bietet die sogenannte 

Vertrauensschaden-Versicherung

Durch sie sind Vermögensschäden abgesichert, die von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen, wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Sachbeschädigung oder Computermissbrauch verursacht werden. Zusätzlich umfasst der Versicherungsschutz auch Schäden durch Eingriffe von Dritten in die EDV-Systeme des versicherten Unternehmens.

Vertrauenspersonen sind sämtliche zum Zeitpunkt der Schadenverursachung 

  • bei dem versicherten Unternehmen (einschließlich deren Tochterunternehmen) beschäftigten Arbeitnehmer - auch leitende Angestellte - sowie Aushilfen, Volontäre, Praktikanten und auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung tätige Zeitarbeitskräfte;
  • bestellten Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsrats-, Beirats- oder Verwaltungsratsmitglieder des/der versicherten Unternehmen/s;
  • in arbeitnehmerähnlichen Positionen in den Geschäftsräumen des/der versicherten Unternehmen/s tätigen Personen (z.B. Sicherheits-, Wartungs- oder Reinigungspersonal);
  • mit der Entwicklung, Installation, Wartung oder Betreuung von EDV-Geräten und -programmen von dem/den versicherten Unternehmen betraute Personen (z.B. EDV-Dienstleister).

Sobald der Grund und die Höhe eines entstandenen Schadens nachgewiesen ist und der potentielle Täter ermittelt wurde – wobei dessen Identifizierung jedoch nicht immer zwingend erforderlich ist, eine Strafanzeige aber in diesem Fall sodann unverzüglich zu erfolgen hat - entschädigt der Versicherer den unmittelbaren Vermögensschaden bis zur Höhe der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungssumme abzüglich eines ggf. vereinbarten Selbstbehaltes , einschließlich externer Kosten der Rechtsverfolgung und Schadenermittlung im Versicherungsfall.  


 
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